Austausch über die Zukunft der Eingliederungshilfe
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann zu Gast bei unserer Mitgliederversammlung 2026
Bestes Sommerwetter, wichtige Vereinsentscheidungen und eine intensive Diskussion über die Zukunft der Eingliederungshilfe: Am 28. Juni 2026 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung in der Kulturschmiede auf dem GBS-Gelände in Greven statt.
Nach dem offiziellen Teil der Versammlung begrüßten wir NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann zu einer Podiumsdiskussion. Gemeinsam mit Vertreterinnen der Lebenshilfe, Mitgliedern unseres Lebenshilfe-Rates, Angehörigen und Gästen sprach er über Bürokratie, Finanzierung, Assistenz, selbstbestimmtes Wohnen, Schulbegleitung und die Unterstützung pflegender Angehöriger.
Rückblick, Berichte und Wahlen
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Klaus Gellenbeck eröffnete die Mitgliederversammlung und begrüßte die anwesenden Mitglieder und Gäste. Ein besonderer Moment war die Ehrung langjähriger Mitglieder, denen für ihre Verbundenheit mit unserer Lebenshilfe gedankt wurde.
Auch der Lebenshilfe-Rat blickte auf seine Arbeit im vergangenen Jahr zurück. Ein Höhepunkt war die Neuwahl des Rates im April, an der sich viele Menschen beteiligt hatten. Die Wahl wurde am Abend mit einer gemeinsamen Feier abgeschlossen. Bei der Mitgliederversammlung stellten die Mitglieder des neu gewählten Rates ihre bisherigen Aktivitäten und ihre Vorhaben für die kommenden Monate vor.
Britta Maihs-Ulitzka, pädagogische Vorstandsvorsitzende, berichtete über aktuelle Entwicklungen in den Fachbereichen unserer Lebenshilfe. Sie machte dabei auch auf die Angebote im Bereich Selbsthilfe aufmerksam. Dazu gehört unter anderem der Angehörigenstammtisch, der Raum für Austausch, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Gespräche bietet.
Die kaufmännische Vorstandsvorsitzende Nora Linden stellte den Jahresabschluss vor und gab einen Einblick in die wirtschaftliche Situation des Vereins. Gerade für Einzel- und Gruppenangebote im Freizeitbereich bleibt die Lebenshilfe auf Spenden angewiesen. Diese ermöglichen Angebote, die nicht vollständig über öffentliche Mittel finanziert werden können.
Der Kassenbericht blieb ohne Beanstandungen. Klaus Gellenbeck und Thomas Bartsch wurden erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Birgit Stricker wurde zur Kassenprüferin gewählt.
Große Sorge vor Leistungskürzungen
Mit dem Eintreffen von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und Bärbel Brüning, Geschäftsführerin des Landesverbandes Lebenshilfe NRW, begann die Podiumsdiskussion.
Auf dem Podium standen außerdem Britta Maihs-Ulitzka, Aufsichtsratsmitglied und Angehörigenvertreterin Echte Keller sowie Mitglieder unseres Lebenshilfe-Rates. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Nora Linden.
Anlass der Diskussion war die aktuelle Debatte über mögliche Einsparungen und Veränderungen in der Eingliederungshilfe und in der Pflegeversicherung. Die von der Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, initiierte Petition gegen Leistungskürzungen wurde von mehr als 180.000 Menschen unterstützt. Viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien verfolgen die Diskussionen mit großer Sorge.
Karl-Josef Laumann sprach die schwierige finanzielle Lage offen an. In den vergangenen Jahrzehnten sei für Menschen mit Behinderung viel erreicht worden. Gleichzeitig seien die Kosten stark gestiegen.
„Die Bedarfe der Menschen müssen Ausgangspunkt bleiben, das ist ganz klar, und es darf keine pauschale Leistungseinschränkung geben. Gleichzeitig muss aber auch die Frage erlaubt sein, wie wir effizienter sein können.“
Laumann kritisierte, dass der Bund Gesetze beschließe, deren finanzielle Folgen häufig von Ländern und Kommunen getragen werden müssten.
„Wenn die Kommunen immer mehr Eingliederungshilfe finanzieren müssen, aber ihre Haushalte gleichzeitig kaum noch Luft haben, gerät irgendwann auch die Teilhabe selbst unter Druck. Das darf nicht passieren.“
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Unterstützung
Einen wesentlichen Ansatzpunkt sieht der Minister im Abbau von Bürokratie. Das Bundesteilhabegesetz habe einen erheblichen Verwaltungsaufwand geschaffen. Viele Leistungen müssten kleinteilig beantragt, bewilligt, dokumentiert und abgerechnet werden, ohne dass die unterstützten Menschen davon unmittelbar profitierten.
Wo ein Bedarf überschaubar sei, könnten einfachere Verfahren und Pauschalen Verwaltung und Leistungsberechtigte entlasten.
Bärbel Brüning stimmte dieser Einschätzung grundsätzlich zu. Auch aus Sicht der Lebenshilfe müsse weniger Zeit in Dokumentation und Abrechnung fließen. Entscheidend sei nicht, wie aufwendig ein Hilfeplan formuliert werde oder wie viele Personen daran beteiligt seien. Entscheidend sei, ob ein Mensch im Alltag die Unterstützung erhalte, die er tatsächlich brauche.
Gleichzeitig warnte sie davor, dass unter dem Druck der Kostendebatte individuelle Rechte verloren gehen könnten. Das Wunsch- und Wahlrecht sowie die persönlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung müssten erhalten bleiben.
Gemeinsame Assistenz oder individuelle Unterstützung?
Besonders deutlich wurden die unterschiedlichen Positionen bei der Frage, wie Assistenz künftig organisiert werden soll.
Laumann hält es für sinnvoll, Leistungen häufiger gemeinsam zu erbringen. Menschen könnten beispielsweise in eigenen Wohnungen innerhalb einer Hausgemeinschaft leben und sich bestimmte Unterstützungsleistungen teilen. Dazu könne etwa eine gemeinsame Nachtwache gehören. Solche Modelle könnten Kosten senken und zugleich helfen, mit dem bestehenden Personalmangel umzugehen.
Die Vertreterinnen der Lebenshilfe warnten jedoch vor pauschalen Lösungen. Gemeinsame Unterstützung könne in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen gegen ihre Wünsche in bestimmte Wohn- oder Unterstützungsformen gedrängt würden.
Die entscheidende Frage müsse weiterhin lauten: Welche Unterstützung benötigt dieser einzelne Mensch, um sein Leben möglichst selbstbestimmt führen zu können?
Diese Sorge brachte auch Linus Uhlenbrock aus dem Lebenshilfe-Rat zum Ausdruck:
„Wir sind zufrieden damit, wie wir wohnen. Wir haben Angst, dass wir nicht mehr so wohnen können, wie wir wollen.“
Laumann antwortete offen, dass es bei der Organisation von Assistenz künftig Veränderungen geben könne. Benötigten beispielsweise mehrere Menschen auf einem ähnlichen Weg zur Arbeit Unterstützung, müsse darüber gesprochen werden, ob eine Assistenzkraft mehrere Personen gleichzeitig begleiten könne.
Schulassistenz als Voraussetzung für Inklusion
Auch die Schulassistenz war ein wichtiges Thema der Diskussion.
Britta Maihs-Ulitzka betonte, dass Inklusion ein erklärtes politisches Ziel in Nordrhein-Westfalen sei. Dann müssten aber auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Manche Kinder und Jugendlichen könnten nur mit einer individuellen Begleitung am Unterricht teilnehmen.
Bärbel Brüning mahnte zu einer differenzierten Betrachtung. Gemeinsame Assistenz könne in einigen Klassen und für manche Schülerinnen und Schüler eine gute Lösung sein. Andere Kinder seien jedoch weiterhin auf eine Einzelassistenz angewiesen.
Karl-Josef Laumann vertrat die Auffassung, dass heute teilweise sehr schnell über Einzelassistenz nachgedacht werde. Künftig solle stärker geprüft werden, ob mehrere Kinder gemeinsam unterstützt werden könnten. Das könne fachlich sinnvoll sein und Personal entlasten.
Die Diskussion machte deutlich: Nicht jede Einzelassistenz ist automatisch die beste Lösung. Eine gemeinsame Assistenz passt aber ebenso wenig zu jedem Kind. Maßgeblich muss der konkrete Unterstützungsbedarf bleiben.
Tarifliche Bezahlung muss refinanziert werden
Nora Linden sprach den Fachkräftemangel und die tarifliche Bezahlung der Mitarbeitenden an. Die Lebenshilfe im Kreis Steinfurt zahlt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Damit dies auch künftig möglich bleibt, müssen die dadurch entstehenden Personalkosten von den Kostenträgern entsprechend refinanziert werden.
Laumann stellte klar:
„Ich bin absolut für Tarifverträge. Das ist der gerechte Lohn.“
Gute Unterstützung ist nur mit ausreichend qualifizierten und angemessen bezahlten Mitarbeitenden möglich. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Fachkräfte entlastet werden müssen. Wenn ein großer Teil ihrer Arbeitszeit für Dokumentation und Verwaltung eingesetzt wird, fehlt diese Zeit in der direkten Begleitung von Menschen mit Behinderung.
Joggen im eigenen Tempo
Besonders anschaulich wurde die Diskussion durch einen Beitrag von Julian Gehrke aus der Tandem Beratung.
Er geht gerne joggen, benötigt dabei jedoch eine Begleitperson. Eine allgemeine Laufgruppe sei für ihn kein gleichwertiger Ersatz, erklärte er. Er wolle selbst entscheiden, wann er laufe und welches Tempo für ihn richtig sei.
Laumann räumte ein, dass eine individuelle Begleitung künftig möglicherweise nicht in jedem Fall finanziert werden könne. Denkbar seien inklusive Laufgruppen, Angebote von Sportvereinen oder Unterstützung aus der Nachbarschaft. Bestehende Angebote im Sozialraum sollten stärker genutzt werden.
Das Beispiel machte deutlich, worum es im Kern der Diskussion geht: Eine inklusive Laufgruppe kann ein gutes Angebot sein. Sie ersetzt aber nicht automatisch das Recht, eine Freizeitaktivität nach den eigenen Wünschen zu gestalten.
Wenn individuelle Assistenz durch freiwillige Unterstützung ersetzt wird, besteht die Gefahr, dass Selbstbestimmung vom Engagement anderer Menschen abhängig wird. Sozialraumorientierung kann neue Möglichkeiten schaffen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Ansprüche verloren gehen.
Sorge um die Absicherung pflegender Angehöriger
Zum Ende der Diskussion kamen auch Fragen aus dem Publikum.
Eine Mutter äußerte ihre Sorge über mögliche Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige. Wer über viele Jahre oder Jahrzehnte ein Kind mit Behinderung pflege, könne häufig nur eingeschränkt berufstätig sein und müsse deshalb besonders abgesichert werden.
Laumann betonte zugleich, dass pflegende Angehörige die Pflegeversicherung erheblich entlasteten.
„Ich möchte allen, die ihre Angehörigen pflegen und damit einen wertvollen Beitrag leisten, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ein solches Engagement durch intensive Begleitung und Betreuung ist nicht selbstverständlich und muss in der Gesellschaft Wertschätzung erfahren."
Der Austausch geht weiter
Die Diskussion zeigte, wie konkret sich politische Entscheidungen auf das Leben von Menschen auswirken.
Es geht darum, ob ein Mensch weiterhin selbst entscheiden kann, wie und mit wem er wohnen möchte. Ob ein Kind die Unterstützung erhält, die es für den Schulbesuch braucht. Ob Freizeit nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann. Und ob Familien die Entlastung und Absicherung erhalten, die sie benötigen.
Einigkeit bestand darin, dass Bürokratie abgebaut und vorhandene Mittel sinnvoll eingesetzt werden müssen. Unterschiedliche Auffassungen gab es dort, wo gemeinsame Lösungen auf individuelle Bedürfnisse und persönliche Rechte treffen.
Nach der Podiumsdiskussion waren alle Teilnehmenden zu Pizza und Getränken auf dem Innenhof des GBS-Geländes eingeladen. Dort wurden viele Gespräche in kleinerer Runde fortgesetzt.
Wir danken Karl-Josef Laumann und Bärbel Brüning für ihre Teilnahme und den offenen Austausch. Unser Dank gilt ebenso allen Mitgliedern des Podiums, unserem Lebenshilfe-Rat, den Menschen mit Behinderung, Angehörigen und Gästen, die Fragen gestellt und ihre Erfahrungen eingebracht haben.
Gerade diese persönlichen Beiträge haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien in der politischen Diskussion gehört werden.
Wir werden die weiteren Entwicklungen in der Eingliederungshilfe und in der Pflegeversicherung aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass Selbstbestimmung, Teilhabe und individuelle Unterstützung erhalten bleiben.