Sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass Änderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung geplant sind. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Trotzdem möchten wir vorsorglich auf zwei Punkte hinweisen:
1. Entlastungsbetrag
Nicht verbrauchte Beträge aus dem Jahr 2026 können nach der aktuellen Regelung eigentlich noch bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden.
Durch die geplante Gesetzesänderung besteht jedoch das Risiko, dass die Pflegekassen die Beträge im Jahr 2027 nicht mehr erstatten.
Unser Tipp: Wenn Sie noch einen Entlastungsbetrag aus 2026 haben, nutzen und rechnen Sie ihn möglichst noch in diesem Jahr ab.
2. Erstattungsansprüche, z. B. Verhinderungspflege
Auch bei bei bestehende Erstattungsansprüchen kann es durch die geplante Gesetzesänderung zu Problemen kommen.
Unser Tipp: Machen Sie bestehende Erstattungsansprüche vorsorglich noch im Jahr 2026 bei Ihrer Pflegekasse geltend.
Angebote nutzen
Falls Sie noch über ein Budget für das Jahr 2026 verfügen und nach einer passenden Möglichkeit suchen, dieses für ein Freizeitangebot einzusetzen: Hier finden Sie Informationen zu freien Plätzen in unserem aktuellen Freizeitprogramm.
Vielleicht ist ein passendes Angebot für Sie oder Ihre Angehörigen dabei.
Wichtig: Es ist noch keine Kürzung endgültig beschlossen. Es kann daher noch zu Änderungen kommen.
Wir möchten Sie mit diesem Hinweis lediglich vorsorglich informieren, damit Ihnen möglichst keine Leistungen verloren gehen.
Sprechen Sie die Kolleginnen aus der Beratung gerne an, wenn Sie Fragen haben:
Jana Oetker
Oetker@lebenshilfeimkreissteinfurt.de
0170 573 82 18
Sarah Czerwinski
Czerwinski@lebenshilfeimkreissteinfurt.de
0170 573 82 09