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Häufig gestellte Fragen

Der Umfang ist individuell, je nach Hilfebedarf (gesamte Schulzeit, Begleitung im offenen Ganztag oder stundenweise Unterstützung). Er kann sich ggf. auch im Laufe der Hilfe ändern. 

Die Unterstützung durch eine Schulassistenz ist immer befristet, da das Ziel die Selbständigkeit des Kindes im Schulalltag zu fördern ist und die Teilhabe am Schulleben zu sichern. Die Länge der Befristung variiert je nach Kostenzusage und wird in regelmäßigen Abständen vom Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse) überprüft.

Wenn ein Schüler*in erkrankt, vertritt der jeweilige Schulassistent*in einen anderen erkrankten Schulassistent*in. Es ist Bestandteil der Arbeit, dass man für die Dauer der Erkrankung bei einem anderen Schüler*in, an einer anderen Schule eingesetzt wird. 
Wenn Schulassistenten erkrankt sind, versuchen wir, wenn möglich, eine Vertretung zu stellen.

Die Schulassistent*innen haben in der Regel keine pädagogische Ausbildung. Sie werden durch uns zu Themen wie z.B Behinderungsbilder, Kommunikation, Herausforderndes Verhalten, Nähe-Distanz, Rollenverständnis usw. geschult. Alle Schulassistent*innen absolvieren alle 2 Jahre einen 1.Hilfe Kurs.

Zusammen mit dem Kostenträger wird individuell besprochen, ob bei Ausflügen, Klassenfahrten, Praktika usw. eine Begleitung notwendig ist. Falls ja, macht das i.d.R der jeweilige Schulassistent*in.

Der Schulassistent*in ist nicht für die Vermittlung oder erstellen von Lerninhalten zuständig. Die pädagogische Verantwortung liegt bei den Lehrkräften. 
Ansprechpartner für die Eltern bei schulischen Inhalten bleiben die Lehrer. Schulassistent*innen müssen kein tägliches Feedback zum Schultag geben. 

In der Regel benötigt man keine pädagogische Ausbildung. Es reicht, wenn man Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung hat, sowie Empathie und Geduld mitbringt. 
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